Tankanlagen

Die Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten ist mit einem hohen Risiko für Mensch und Natur verbunden. Versickern diese Flüssigkeiten, nehmen Boden und Grundwasser Schaden. Die Kosten für die Schadensbehebung sind hoch. Sie dürfen nur unter ganz bestimmten Bedingungen gelagert werden, da sie ein hohes Risiko für Mensch und Natur darstellen. Bei Lagertankanlagen unterscheidet man zwischen meldepflichtigen und bewilligungspflichtigen Tankanlagen. Die Kantone haben zusammen mit der Branche die Anforderungen an Lagertankanlagen definiert und in den KVU Richtlinien veröffentlicht. Um den Gewässerschutz in der Anwendung sichern zu können, müssen sämtliche Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten den dort definierten Anforderungen entsprechen.

Tankprüfung und Tankfachfirmen

Tankprüfung

Normen

Tankfachfirmen

Vollzugshilfen und technische Vorschriften

1. Allgemeine Informationen für Tankinhaber
5. Glossar
Informationen für Tankinhaber.
Das Glossar klärt die Begrifflichkeiten.
2. Richtlinien
6. Organisation
Die Richtlinien beschreiben den allgemeinen Umgang
Hier wird die Organisation der Kantone
mit Lageranlagen und Umschlagplätzen.
und Arbeitsgruppen aufgezeigt.
3. Merkblätter 7. Ansprechpartner
Die Merkblätter zeigen auf wie die Gesetze interpretiert
Hier finden Sie die Ansprechpartner der Kantone,
werden und wie die Kantone vollziehen.
Branchenvertreter und Arbeitsgruppen.
4. Schemenblätter

Die Schemenblätter zeigen auf wie Lageranlagen erstellt

werden sollen. Technische Anforderungen.

Vollzugshilfen

WEITERE DOKUMENTE

Arbeitsgruppen